"Wir sind enttäuscht und zugleich geschockt über die Rückmeldung des Gerichts. Sollte es zu einem erneuten Lockdown kommen, werden der Sachverhalt und die Nichtklärung erneut zum Problem werden.", so Herr Kurt Bonath, 1. Vorsitzende des Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland / Landesverband Baden-Württemberg e.V..
Das Verbot von Dauercamping, im Falle eines weiteren Lockdown, wäre keine verhältnismäßige Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Diese Campingform ist mit einem touristischen Aufenthalt nicht gleichzusetzen. Dauercamping, wie der Name bereits verrät, bezieht sich auf die Camper, die sich dauerhaft auf dem Platz einmieten. Diese Wohnwagen/ Mobilheime sind meist autarke, angemeldete Zweitwohnsitze, die, anders als beim touristischen Camper, nicht nach einem kurzen Aufenthalt abgebaut werden, um weiterzureisen.
Jens Ziegler vom Camping Kirchzarten KG: "Es war und ist für uns unverständlich, warum die Innenstädte und Schrebergärten voll waren, jedoch unsere Dauercamper nicht auf ihre autarken Stellplätze konnten. Eine Entscheidung des Gerichts bleibt wichtig, um für zukünftige Entwicklungen in höhere Inzidenzen vorbereitet zu sein. Die Abgrenzung zu einer touristischen Übernachtung ist schon lange überfällig."
Der BVCD e.V.
Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD e.V.) wurde am 10. November 2000 als Dachverband und Interessenvertretung der Camping- und Wohnmobilstellplatzunternehmer zur Förderung des Campingtourismus in Deutschland gegründet. Sitz des Verbandes und der Geschäftsstelle ist Berlin.
Der Bundesverband ist analog des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet. Mitglieder des BVCD e.V. sind 11 Campingverbände der Bundesländer sowie Stellplatzgemeinschaften. Insgesamt vertritt der Bundesverband mehr als 1.200 Campingplätze in Deutschland.